Impressum

 

 

Kontakt:

Kreis Herford
Amt für Kataster und Vermessung
Amtshausstr. 2
32051 Herford

E-mail: geoportal@kreis-herford.de

Telefon: 05221/13-2609

 

 

Haftungshinweis

 

Die Inhalte des Geoportals im Kreis Herford stellt das Amt für Kataster und Vermessung des Kreises Herford bereit. Für die Inhalte sind die jeweilig zuständigen Ämter der Kreisverwaltung sowie die kreisangehörigen Kommunen verantwortlich.

Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen übernommen.

 

Der Kreis Herford haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen.

Für etwaige Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Computerviren oder der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden, wird nicht gehaftet.

 

Der Kreis Herford behält es sich ausdrücklich vor, einzelne Webseiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

Links und Verweise

 

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt der Kreis Herford keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Urheberrechtsschutz an Geodaten und Karten

 

Geodaten sind urheber- bzw. leistungsrechtlich geschützt (Urheberrechtsgesetz [UrhG] vom 9.9.1965, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7.6.1909 und das Vermessungs- und Katastergesetz NW, jeweils in der zurzeit gültigen Fassung). Bei kartographisch gestalteten Daten (§ 2 UrhG Nr. 7) bezieht sich der urheberechtliche Schutz auf die Art der Darstellung, besonders hinsichtlich der Farbgebung, Generalisierung, Schriftgestaltung und Inhaltsauswahl. Auch Luftbilder sind als Lichtbilder geschützt (§ 72 UrhG ).

 

Bei den meisten digital verfügbaren Geodaten handelt es sich außerdem um Datenbankinhalte, die ebenfalls Schutz nach § 87a ff. UrhG besitzen (Dieser Schutz erstreckt sich auch auf Daten, die automatisiert visualisiert werden!)

Weitere Informationen über das Urheberrechtsgesetz: bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg

 

Die Anfertigung einzelner Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch ist nach § 53 UrhG zulässig. Für eine weitergehende Nutzung von Geodaten und Karten muss dagegen ein einfaches Nutzungsrecht (§ 31 UrhG) beim Amt für Kataster und Vermessung des Kreises Herford beantragt werden. Als weitergehende Nutzungen gelten vor allem die Publikation, die Weitergabe und die gewerbliche Nutzung der geschützten Daten.